Ihr Berliner Immobiliendienstleister

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

AGB

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von Dennis Mark abgeändert oder abgeschlossen werden, zwischen Dennis Mark alias Berlin24 Immobilien (im Folgenden kurz DM) und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Angebote sind stets freibleibend, soweit DM nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Bevorzugt wird die Kommunikation über E-Mail (berlin24immo@mail.de), aber auch SMS, WhatsApp oder ähnliches (+49 176 315 750 42). Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Datenschutzrichtlinien.

§3 Widerrufsrecht für Verbraucher

Soll die Leistung kurzfristig oder unverzüglich erbracht werden, verzichten Sie damit auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.

§4 Termine / Stornierung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie von DM schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wird die Dienstleistung nicht vorgenommen oder fortgeführt. Die Verschiebung oder Nichtinanspruchnahme der Leistung ist DM bis spätestens 48 Stunden vor der Leistung oder de Termins in Kenntnis zu setzen. Kann die geplante Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen. Die Höhe der Kosten für den entstandenen Ausfall beträgt 100% (Hundert Prozent) der vereinbarten Summe oder bei Abrechnung nach Stunden, die mindest Anzahl von 2 Stunden lt. Vereinbarung, auch durch eine Beauftragung per E-Mail, SMS, Whatsapp oder sonstige.

§5 Dienstleistung

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Voraussetzungen für eine ungehinderte Vertragserfüllung gegeben sind. Mehraufwände, die durch fehlender Informationen entstehen, werden von DM extra berechnet. Entsteht dem Auftraggeber durch oder während der Leistung von DM ein Schaden, so haftet dieser nur, sofern er vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist. Können Leistungen aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Aufgrund der Komplexität und der vielfältigen Einflussfaktoren unseres Tätigkeitsbereichs kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden. Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen. Die vereinbarten Vergütungen sind unabhängig vom Eintritt eines bestimmten Erfolges zu entrichten. Bei kleineren, zusätzlich gewünschten Arbeiten bedarf es der Zustimmung von DM und diese werden mit einem Stundenlohn von 89,00 € pro Stunde abgerechnet. Der Kunde stimmt zu, dass Erfolge zu Werbezwecke verwendet werden dürfen.

§6 Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, Nicht- oder mangelhafter Erfüllung sind einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

§7 Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat die Pflicht, für einen ungehinderten Zugang zu den betreuten Immobilien und eine sichere Umgebung für Wartungs- und Servicearbeiten zu sorgen.Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Betriebsmittel wie Wasser, Strom und Heizenergie bereitzustellen sowie alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Immobilienverwaltung zugänglich zu machen.Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist DM nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, erforderliche Maßnahmen an Stelle und auf Kosten des Kunden durchzuführen.Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.